Anfrage zu städtischen Flächen für öffentliche Veranstaltungen
Die Nutzung öffentlicher Flächen für politische Veranstaltungen ist ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Gerade kommunale Einrichtungen und Plätze müssen allen demokratisch gewählten Parteien grundsätzlich gleichberechtigt offenstehen.
In der Vergangenheit kam es in verschiedenen Städten wiederholt vor, dass der AfD städtische Flächen zur Durchführung von Veranstaltungen verwehrt wurden. In mehreren Fällen musste die Partei ihre Rechte im Eilverfahren gerichtlich durchsetzen. Solche Vorgänge sind aus unserer Sicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung politischer Akteure nicht vereinbar.
Für Haltern am See gehen wir nicht davon aus, dass vergleichbare Zustände bestehen. Dennoch ist es uns wichtig, frühzeitig Klarheit über die grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten städtischer Flächen zu erhalten.
Mit unserer Anfrage möchten wir transparent erfahren, welche öffentlichen Einrichtungen und Flächen grundsätzlich für Veranstaltungen zur Verfügung stehen und unter welchen Rahmenbedingungen eine Nutzung möglich ist. Hintergrund sind unter anderem geplante offene Bürgerdialoge, bei denen wir mit interessierten Bürgern direkt ins Gespräch kommen möchten.
Es geht uns dabei nicht um Sonderrechte, sondern um Rechtssicherheit und Transparenz. Politische Veranstaltungen gehören zum demokratischen Alltag. Öffentliche Flächen, die grundsätzlich für Veranstaltungen vorgesehen sind, müssen nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien zugänglich sein.
Den vollständigen Wortlaut unserer Anfrage finden Sie als Anlage zu diesem Beitrag.

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