Gemeinnützige Arbeit statt reiner Leistungsbezug
Die AfD Ratsfraktion Haltern am See setzt sich dafür ein, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz zu prüfen. Ziel ist es, arbeitsfähige Leistungsbezieher stärker in gemeinnützige Tätigkeiten einzubinden und gleichzeitig die Stadtgesellschaft zu entlasten.
Nach bisherigen Erfahrungen, erreichen freiwillige Projekte lediglich wenige Teilnehmer. Deshalb wollen wir prüfen, welche Einsatzmöglichkeiten in Haltern am See grundsätzlich bestehen und wie ein praktikables Modell umgesetzt werden kann.
Unser Vorschlag orientiert sich dabei am sogenannten Greizer Modell. Dort werden entsprechende Arbeitsgelegenheiten bereits umgesetzt. Der CDU Landrat des Landkreises Greiz hat die Einführung öffentlich als erfolgreich bewertet.
Anders als frühere Ansätze, die ausschließlich auf Freiwilligkeit setzten, halten wir es für richtig zu prüfen, in welchem Umfang die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nach § 5 AsylbLG verbindlich angewendet werden können. Wer Leistungen der Gemeinschaft erhält und arbeitsfähig ist, sollte nach Möglichkeit auch einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten.
Denkbare Tätigkeiten sind beispielsweise die Grünpflege, die Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen oder einfache Arbeiten im öffentlichen Raum.
Fördern und Fordern gehören zusammen.

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